Schülerinnen und Schülern ist es mit Betreten des Schulgeländes untersagt, ihr Handys zu benutzen. Es ist nur im Ausnahmefall und nach Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet, z.B. um Eltern im Krankheitsfall zu informieren oder während des Unterrichts zu Recherchezwecken. Beim Verstoß gegen die Handyregelung wird das Handy abgenommen und im Sekretariat hinterlegt. Die Handyausgabe erfolgt jeden Tag ausschließlich zwischen 13.30 und 13.45 Uhr und nur unter Vorlage eines Schülerausweises. Weiterhin wird zur Handyausgabe das diensthabende Mitglied der Schulleitung benötigt. Die Namen der Schulleitungsmitglieder sowie deren Raumnummern sind auf einem Aushang vor dem Sekretariat (Raum 118) zu finden. Die Schülerinnen und Schüler müssen eigenständig das Schulleitungsmitglied zur Handyausgabe aufsuchen.
gez. Stein
Schulleiterin