Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023
Liebe Mitglieder,
es ist wieder soweit – die Jahreshauptversammlung steht an, das oberste Organ eines jeden Vereins. Der Vorstand lädt Sie als Mitglied sehr herzlich dazu ein, und zwar am
Donnerstag, dem 11.05.2023 um 19.00 Uhr
in die Mensa der Otto-Hahn-Schule, Kastanienallee 69, 63454 Hanau
Bei schönem Wetter gerne mit ein paar Garnituren draußen.
Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Bericht der 2. Vorsitzenden
3. Ehrungen
4. Bericht der Schulleitung
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer/ Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen:
a) 01. Vorsitzender (m/w/d): Nachwahl für 1 Jahr
b) 02. Vorsitzender (m/w/d): Neuwahl für 2 Jahre
c) Schatzmeister (m/w/d): Neuwahl für 2 Jahre
d) Kassenprüfer (mwd) Neuwahl für 2024
8. Festsetzung des Beitrags für das Geschäftsjahr 2023
9. Anträge
10. Verschiedenes
Unsere Satzung sieht vor, dass Anträge von Mitgliedern zur Jahreshauptversammlung bis zum 30.04.2023 schriftlich vorliegen müssen. Hierfür haben Sie drei Möglichkeiten:
- per E-Mail direkt an den Vorstand (foerderkreis@otto-hahn-schule.hanau.de)
- auf dem Postweg an die unten angegebene Adresse der Schule
- per Einwurf in den Briefkasten der Schule oder Ablage in unser Fach im Lehrerzimmer.
Fristgerechte Anträge werden vorab auf der Homepage des Förderkreises veröffentlicht:
http://www.otto-hahn-schule.hanau.de/wir-ueber-uns/foerderkreis/
Im Namen des Vorstands freuen sich auf Ihr / Euer Kommen:
Susanne Burster Arthur Sommer
Förderkreis der Otto-Hahn-Schule e.V., Kastanienallee 69, 63454 Hanau
Telefon: 06181/ 92170-0 Telefax: 06181/92170-99
1. Vorsitzender: Oliver Ottenbreit † Beisitzer der schulischen Gremien:
2. Vorsitzende: Susanne Burster Schulelternbeirat: Stefan Bauer, Vorsitzender SEB
Schriftführerin: Barbara Otterbein-Droge Schulleitung: Susan Stein / Angela Kirchhoff
Schatzmeister: Arthur Sommer Schülervertretung: Niclas Duphorn & Tobias Böhringer
hier: Wahlausschreiben für das Amt des 1. Vorsitzenden (m/w/d)
Aufgrund des Ablebens des 1. Vorsitzenden Oliver Ottenbreit am 24.11.2022 ist ein Nachfolger im Amt des 1. Vorsitzenden (m/w/d) für den Förderkreis der Otto-Hahn-Schule, Kastanienallee 69, 63454 Hanau zu wählen. Die Amtszeit beträgt in diesem Fall ein Jahr. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet mit der nächsten, auf den Tag der Wahl folgenden Jahreshauptversammlung.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
Kandidieren kann jedes Mitglied des Förderkreises, das die Voraussetzungen nach §§ 2, 5 unserer Satzung erfüllt. Wahlberechtigt sind die am Tag der Jahreshauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Förderkreises.
Die Stimmabgabe findet statt am 11. Mai 2023 aus Anlass der diesjährigen Jahreshauptversammlung.
hier: Wahlausschreiben für das Amt des 2. Vorsitzenden (m/w/d)
Turnusgemäß ist ein Nachfolger im Amt des 2. Vorsitzenden (m/w/d) für den Förderkreis der Otto-Hahn-Schule, Kastanienallee 69, 63454 Hanau zu wählen. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet mit der übernächsten, auf den Tag der Wahl folgenden Jahreshauptversammlung.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
Kandidieren kann jedes Mitglied des Förderkreises, das die Voraussetzungen nach §§ 2, 5 unserer Satzung erfüllt. Wahlberechtigt sind die am Tag der Jahreshauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Förderkreises.
Die Stimmabgabe findet statt am 11. Mai 2023 aus Anlass der diesjährigen Jahreshauptversammlung.
hier: Wahlausschreiben für das Amt des Schatzmeisters (m/w/d)
Turnusgemäß ist ein Nachfolger im Amt des Schatzmeisters (m/w/d) für den Förderkreis der Otto-Hahn-Schule, Kastanienallee 69, 63454 Hanau zu wählen. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet mit der übernächsten, auf den Tag der Wahl folgenden Jahreshauptversammlung.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
Kandidieren kann jedes Mitglied des Förderkreises, das die Voraussetzungen nach §§ 2, 5 unserer Satzung erfüllt. Wahlberechtigt sind die am Tag der Jahreshauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Förderkreises.
Die Stimmabgabe findet statt am 11. Mai 2023 aus Anlass der diesjährigen Jahreshauptversammlung.